Testpflicht entfällt für Booster-Geimpfte
Liebe Mitglieder,
Liebe Patienten,
es gibt mal wieder Neuigkeiten zu den Einlasskriterien bei uns im Gesundheitsstudio 😊
Heute wurde von der niedersächsischen Landesregierung beschlossen, dass alle Personen, die eine „Booster“-Impfung erhalten haben, von der Testpflicht befreit werden.
Unter der Booster-Impfung versteht man die dritte Impfung bei Personen, die zuvor zwei mal mit Biontech/Pfizer, Moderna oder Astrazeneca geimpft wurden. Für Personen, die den Impfstoff von Johnson&Johnson bekommen haben, ist die zweite Impfung entscheidend und gilt als Auffrischung im Sinne der neuen Regelung. Das gilt ebenfalls für Genesene, die schon eine zweite Impfung bekommen haben.
Die Befreiung von der Testpflicht gilt demnach ab dem Zeitpunkt der Auffrischungsimpfung.
(Quelle: https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/Morgen-entfaellt-die-Testpflicht-fuer-Booster-Geimpfte,corona9418.html ; Stand: 03.12.2021)
Wichtig ist dennoch: Es gilt ansonsten weiterhin die 2G+ Regel!
Das heißt, dass man weiterhin eine FFP2-Maske auf der Fläche tragen muss und sich an unser Hygienekonzept halten muss (inklusive Abstand, Eintragung in die Luca-App oder Anwesenheitsliste, Desinfizieren der Geräte, keine langen Aufenthalte in den Umkleiden/ keine Nutzung der Duschen, .…).
Wir wünschen Euch ein schönes Wochenende.
Euer Energie-Team